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Als Azubi ins Ausland
Internationales Know-how erwerben
Für viele Studierende ist es bereits eine Selbstverständlichkeit. Sie verlassen für ein oder zwei Semester ihre heimische Universität und besuchen Hörsäle im Ausland. Keine schlechte Idee in diesen globalen Zeiten mit ihren transnationalen Herausforderungen! Doch auch Azubis können einen Teil ihrer Berufsausbildung in einem fremden Land verbringen. Ein solcher Auslandsaufenthalt erfordert Eigeninitiative und gute Planung. Erste Gedanken sollte man sich schon vor dem Beginn der Lehre machen.
Auf den ersten Blick scheint das Unterfangen fast hoffnungslos. Das duale Ausbildungssystem, das ein Lernen an zwei Orten vorsieht (nämlich im Betrieb und in der Berufsschule), gibt es fast nur in Deutschland und den Nachbarländern Österreich und Schweiz. In den meisten anderen Staaten findet die Berufsausbildung ausschließlich an Schulen statt. Das macht die Anerkennung von Ausbildungsleistungen, die außerhalb Deutschlands erbracht werden, zu einer richtig harten Nuss. Doch inzwischen hat sich der Gesetzgeber klar positioniert. Das Berufsbildungsgesetz sieht unmissverständlich die Möglichkeit vor, Teile der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren.
Von Berufsschule beurlauben lassen
Das Abenteuer Ausland muss deshalb kein frommer Wunsch bleiben. Wer sich ernsthaft dafür interessiert, muss allerdings viel Engagement an den Tag legen und bereits im Vorfeld manches beachten. Erst einmal gilt, dass Auslandsaufenthalte nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erfolgen können. Die »Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte« wird mit Zeitraumangabe in den Berufsausbildungsvertrag aufgenommen. Hier zeigt sich, dass man für seinen Traum frühzeitig die Weichen stellen sollte. Klug ist es, schon in der Bewerbungsphase (z. B. im Vorstellungsgespräch) herauszufinden, was ein Betrieb von möglichen Auslandsplänen hält. Oft ist er sogar selbst daran interessiert, seinen Auszubildenden internationales Know-how zu vermitteln. Auch andere Dinge sind frühzeitig zu regeln. Vor allem müssen die Auszubildenden sich von der Berufsschule beurlauben lassen, was bis zu neun Monaten möglich ist.
Nach dem Auslandsaufenthalt haben die Auszubildenden selbstständig dafür zu sorgen, dass sie den versäumten Berufsschulstoff nachholen. Auf diesen Punkt wird deshalb Wert gelegt, weil der Aufenthalt im fremden Land die Berufsausbildung nicht unterbrechen oder verlängern soll. Übrigens kann maximal ein Viertel der Ausbildungszeit im Ausland absolviert werden.
EU-Förderprogramme und Europass
Die im Ausland verbrachte Zeit ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Daraus leitet sich ab, dass der Ausbildungsbetrieb weiterhin die Ausbildungsvergütung zahlt. Trotzdem kann es schwierig sein, das Auslandsprojekt zu finanzieren, denn es fallen ja auch Reise- und Lebenshaltungskosten an. Hier können eigens für Azubis aufgelegte Stipendien der EU helfen, vor allem das Förderprogramm Leonardo da Vinci. Je früher man sich informiert, desto besser. Ein guter Tipp: Überall im Land gibt es sogenannte Mobilitätsberater, die Interessierten eine Schneise durch den Dschungel der Finanzierungsmöglichkeiten schlagen (s. Links unten).
Eine gute Sache ist auch der »Europass Mobilität«, ein von der EU zur Verfügung gestellter Service, mit dessen Hilfe sich alle im Ausland gemachten Lernerfahrungen dokumentieren lassen. Der Europass vermittelt einen Überblick über die gemachten internationalen Erfahrungen und hilft dabei, im Ausland erbrachte Leistungen einordnen zu können.
>>> Ein Gewinn fürs Leben
Ein Auslandsaufenthalt ist in vielen Fällen ein Gewinn fürs Leben. Nicht nur werden Fremdsprachenkenntnisse vertieft und die interkulturelle Kompetenz gestärkt. Oft schließt man auch spannende neue Freundschaften, die ein Leben lang halten. – Eine Liste der lokalen Mobilitätsberater (der IHK bzw. Handwerkskammern) findest du HIER. Generelle Infos zum Thema und weiterführende Links bietet eine Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
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