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Zweite Ausbildung

Ein steiniger Weg, aber gangbar

Zweite Ausbildung

Grit war verzweifelt. Sie hatte sich drei Jahre lang zur Industriekauffrau ausbilden lassen. Nach ihrer Lehre fand sie sofort einen Job. Doch sie fühlte sich nie wohl in ihrer Haut, von Anfang nicht. Sie empfand keine Freude an ihrem kaufmännischen Beruf. Sie hielt durch bis zur Abschlussprüfung, hoffte noch, dass mit der Festanstellung manches anders wird. Dies war ein Trugschluss. Der tägliche Gang ins Büro wurde immer mehr zum Horror. Dann entschloss sie sich, eine zweite Ausbildung zu beginnen.

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Es kann viele Gründe geben, der ersten Ausbildung noch eine zweite folgen zu lassen. Der gewählte Lehrberuf entspricht, wie im Fall von Grit, einfach nicht den Erwartungen. Möglich ist aber auch, dass nach der Ausbildung im erlernten Beruf keine Anstellung zu finden ist – unter anderem, weil kaum ein Lehrbetrieb jeden Auszubildenden übernehmen kann. Anderen dämmert irgendwann, dass es im ersten Ausbildungsberuf nur geringe Aufstiegsmöglichkeiten gibt. Leute mit beruflichem Ehrgeiz sehen sich deshalb nach Alternativen um. Daneben gibt es auch junge Menschen, denen das Lernen an sich Spaß macht und deren Motto lautet: Bildung kann es nicht zu viel geben! Bei all den unterschiedlichen Motiven für eine zweite Ausbildung steht am Ende immer die gleiche Entscheidung: umsatteln, zweiter Anlauf!


Kein BAB, aber Wohngeld
Aber ist das so ohne weiteres möglich? Um es auf eine knappe Formel zu bringen: einfach ist es nicht. Wer eine zweite Ausbildung beginnt, hat z.B. nur in seltenen Fällen Anspruch auf die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (abgekürzt: BAB). Nur wenn zu erwarten ist, dass sich junge Erwachsene nach der ersten Ausbildung beruflich nicht eingliedern lassen und die Chancen gut stehen, dass dieses Ziel mit einer zweiten Ausbildung erreicht wird, kann die Bundesagentur für Arbeit der Gewährung von BAB zustimmen. Ohne dieses grüne Licht müssen Auszubildende bei ihrem zweiten Versuch allein mit der Ausbildungsvergütung vorlieb nehmen. Schlimmstenfalls müssen sie in den Ferien oder am Wochenende etwas dazuverdienen. 

Allerdings gibt es in bestimmten Situationen die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Voraussetzung ist, dass volljährige Auszubildende am Ort ihrer zweiten Ausbildung eine eigene Wohnung angemietet haben. Sie müssen außerdem nachweisen, dass ihnen kein BAB zusteht, was aber normalerweise eine bürokratische Lappalie ist. Wer noch zu Hause bei den Eltern wohnt und seine zweite Ausbildung antritt, hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen der Eltern. Auch hier gibt es jedoch ein großes Aber. Bei einer zweiten Ausbildung besteht die Unterhaltspflicht der Eltern nur dann, wenn Erst- und Zweitausbildung in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. 

 

Bafög und Bildungskredit
Gibt es sonst nichts, was Mut machen könnte? Doch! Bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung kann eine zweite Ausbildung um zwölf Monate verkürzt werden. Den entsprechenden Antrag müssen Azubi und Ausbilder gemeinsam stellen. Und noch etwas: Sollte es sich bei der zweiten Ausbildung um ein Studium handeln, ist ein Antrag auf Bafög möglich. Eine vollschulische Ausbildung wiederum – z.B. in einer Berufsfachschule oder Fachakademie - lässt sich auch über einen Bildungskredit finanzieren. So hat es Grit gemacht, die inzwischen ihre zweite Ausbildung, als Gesundheits- und Krankenpflegerin, erfolgreich abgeschlossen hat. Den Kredit muss sie zwar zurückzahlen – aber das verschmerzt sie, denn sie geht endlich wieder richtig gerne zur Arbeit. 

 

Was bei der Bewerbung zu beachten ist
Wenn du dich zu einer zweiten Ausbildung entschlossen hast, heißt es, selbstbewusst zu der Entscheidung zu stehen – nicht zuletzt in der Bewerbung. Ein Personalverantwortlicher wird immer den Grund für den Berufswechsel wissen wollen. Damit du nicht als unentschlossen dastehst, solltest du dir bei den Formulierungen Mühe geben und individuell deine Motive für einen Neuanfang darlegen. Du kannst auch gerne betonen, dass du aufgrund der ersten Ausbildung deine Neigungen und Talente nun besser einschätzen kannst. Und natürlich gilt es, etwaige Berufserfahrungen positiv ins Licht zu rücken. 

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